Für die Beratung im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeits- und Steuerrecht stehen mehrere Partner mit der Qualifikation „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ bzw. „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und „Fachanwalt für Steuerrecht“ zur Verfügung.
- Gründung von Gesellschaften aller Rechtsformen
- Erwerb und Veräußerung von Gesellschaftsbeteiligungen einschließlich Due-Diligence-Prüfungen
- Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen einschließlich Nachfolgelösungen
- Joint Ventures und Kooperationsverträge
- Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung etc.)
- Entwicklung und Gestaltung von nationalen und internationalen Vertriebsstrukturen
- Handelsvertreterrecht
- Umfassende Vertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten

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