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Für die Beratung im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeits- und Steuerrecht stehen mehrere Partner mit der Qualifikation „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ bzw. „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und „Fachanwalt für Steuerrecht“ zur Verfügung.

  • Gründung von Gesellschaften aller Rechtsformen
  • Erwerb und Veräußerung von Gesellschaftsbeteiligungen einschließlich Due-Diligence-Prüfungen
  • Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen einschließlich Nachfolgelösungen
  • Joint Ventures und Kooperationsverträge
  • Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung etc.)
  • Entwicklung und Gestaltung von nationalen und internationalen Vertriebsstrukturen
  • Handelsvertreterrecht
  • Umfassende Vertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten