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Für die Beratung im internationalen Steuerrecht stehen mehrere Partner mit der Qualifikation „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ zur Verfügung.

  • Betreuung grenzüberschreitender Transaktionen
  • Internationale Steueroptimierung (z.B. internationale Steuerplanung, Entwicklung von Ver­rech­nungs­preiskonzepten, Aufbau von Holdingstrukturen, Aufbau von Vertriebs­strukturen, internationale Personalentsendung)
  • Internationale Verlagerung von Unternehmensfunktionen (z.B. Verlagerung der Ver­triebs-, Produktions- oder Finanzierungsfunktion, internationale Standortplanung)
  • Beratung in Fragen des Außensteuergesetzes und des Rechts der Doppel­be­steuer­ungs­abkommen
  • Unterstützung bei der Einführung eines effizienten Dokumentationssystems
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen mit internationalen Sachverhalten
  • Unterstützung bei der Planung bzw. Durchführung von Advance Pricing Agreements (APA) sowie EU-Schieds- und Verständigungsverfahren zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung