Für die Beratung im internationalen Steuerrecht stehen mehrere Partner mit der Qualifikation „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ zur Verfügung.
- Betreuung grenzüberschreitender Transaktionen
- Internationale Steueroptimierung (z.B. internationale Steuerplanung, Entwicklung von Verrechnungspreiskonzepten, Aufbau von Holdingstrukturen, Aufbau von Vertriebsstrukturen, internationale Personalentsendung)
- Internationale Verlagerung von Unternehmensfunktionen (z.B. Verlagerung der Vertriebs-, Produktions- oder Finanzierungsfunktion, internationale Standortplanung)
- Beratung in Fragen des Außensteuergesetzes und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen
- Unterstützung bei der Einführung eines effizienten Dokumentationssystems
- Betreuung bei Betriebsprüfungen mit internationalen Sachverhalten
- Unterstützung bei der Planung bzw. Durchführung von Advance Pricing Agreements (APA) sowie EU-Schieds- und Verständigungsverfahren zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung

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